AGBs

I. Allgemeines
1. Unsere (also die der Firma Most GmbH & Co.KG) Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden AGB.
2. Wir liefern nur an Kaufleute und Unternehmer.
3. Durch die Auftragserteilung erklärt der Kunde sein Einverständnis mit diesen AGB. Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht; dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.
4. Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
II. Vertragsabschluss

1. Unsere elektronischen, schriftlichen oder mündlichen Angebote stellen kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern verstehen sich nur als Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Angebots.
2. Angebote des Kunden nehmen wir entweder mittels expliziter Auftragsbestätigung, Überreichung eines Auftragsdurchschlages, Übersendung einer Rechnung oder dem Versand der Ware an.
3. Unsere Angebote und Annahme erfolgen stets unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung des Kunden und vorbehaltlich rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung.
III. Preise
1. Unsere Preise verstehen sich netto, „ab Werk“ zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und den Transportkosten innerhalb Deutschlands. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Materialpreissteigerungen oder Wechsel-kursschwankungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
2. Neben- und Zusatzleistungen (z.B. Applikation oder Inbetriebnahme der Lieferung) sind gesondert zu vereinbaren. Solche Nebenleistungen gehen, soweit nicht anders geregelt, zu Lasten des Kunden.
IV. Zahlung
1. Die Zahlung des vereinbarten Preises hat innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum an Most GmbH & Co. KG zu erfolgen. Mit der Fälligkeit tritt gleichzeitig Verzug ein. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden gesetzliche Verzugszinsen berechnet. Bei Zahlungseingang innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung gewähren wir 2% Skonto.
2. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen. Bei Zahlungen an unsere Außendienstmitarbeiter ist eine schriftliche Inkassovollmacht vorzulegen.
3. Gegen unsere Ansprüche kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus diesem Vertrag beruht.
4. Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden entstehen lassen, werden alle Forderungen sofort fällig. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen auszuführen bzw. nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
V. Lieferung
1. Liefertermine oder Lieferfristen sind stets unverbindlich.
2. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung. Sie enden an dem Tage an welchem die Ware das Werk verlässt bzw. Versandfähigkeit angezeigt wird (bei Selbstabholung durch den Kunden).
3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Sphäre liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei Unter-/Sublieferanten eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir dem Kunden baldmöglichst mitteilen.
4. Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, hat der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen. Im Falle eines berechtigten Rücktritts nach Fristablauf, ist eine etwaige Schadensersatzpflicht bei leichter Fahrlässigkeit auf 10 % des Warenwertes beschränkt.
5. Teillieferungen und vorfristige Lieferungen durch uns sind immer zulässig.
VI. Versand und Gefahrenübergang
1. Alle Lieferungen erfolgen stets EXW (Incoterms 2010)/ Ab Werk, Waldweg 11, 85461 Bockhorn OT Grünbach.
2. Wir sind berechtigt, die Waren in einer Art nach unserer Wahl zu versenden, sofern wir keine anderweitige Vereinbarung treffen.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung der Liefergegenstände vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Liefergegenstände pfleglich zu behandeln.
3. Der Kunde ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist dem Kunden nicht gestattet. Forderungen aus dem Weiterverkauf der Waren werden bereits jetzt in Höhe des Faktura-Endbetrages an uns abgetreten (verlängerter Eigentumsvorbehalt); wir nehmen die Abtretung an. Zur Einziehung der Forderungen bleibt der Kunde weiter ermächtigt, ohne dass hiervon unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, berührt wird. Der Kunde ist verpflichtet, uns sämtliche Auskünfte zu verschaffen, die zur Einziehung der abgetretenen Forderungen notwendig sind.
4. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Liefergegenstände wird für uns vorgenommen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren, steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturenwertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Dieses wird unentgeltlich für uns verwahrt. Die oben vereinbarte Vorausabtretung gilt in den vorgenannten Fällen nur in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit anderen Waren weiter veräußert wird. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen.
5. Wir sind verpflichtet, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach Wahl und auf Verlangen des Kunden soweit freizugeben, wie der Wert dieser Sicherheiten unsere zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
VIII. Gewährleistung- und Schadensersatzansprüche
1. Mängelhaftung
1.1 Bei einem Verkauf von gebrauchter Ware ist jede Gewährleistung ausgeschlossen soweit es sich nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt oder die Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
1.2 Im Falle einer Mängelhaftung sind wir nach unserer Wahl zunächst zur Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, oder ist diese dem Kunden nicht zumutbar, so stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte, sofern anwendbar (z.B. Rücktritt oder Minderung), offen. Ein unerheblicher Mangel berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
1.4 Im Falle eines berechtigten Rücktritts hat sich der Kunde die bis zum Rücktritt gezogenen Gebrauchsvorteile anrechnen zu lassen. Der Gebrauchsvorteil für die Zeit bis zum Rücktritt wird anteilig auf der Grundlage des Kaufpreises und der üblichen Gesamtnutzungsdauer der Ware errechnet, es sei denn die Nutzung war aufgrund des Mangels nur eingeschränkt oder gar nicht möglich. Der Nachweis eines geringeren oder höheren Gebrauchsvorteils bleiben beiden Parteien unbenommen.
1.5 Ergibt die Überprüfung des Vertragsgegenstandes aufgrund einer Mangelanzeige, dass ein Sachmangel nicht vorliegt, sind wir berechtigt, dem Kunden bei einer Bearbeitung in Deutschland eine Aufwands-/ Bearbeitungspauschale iHv. EUR 25,- in Rechnung zu stellen, innerhalb Europas iHv. EUR 75,-. Dem Kunden bleibt es in diesem Fall unbenommen, uns einen niedrigeren Aufwand als den in Rechnung gestellten, nachzuweisen.
1.6 Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren in 12 (zwölf) Monaten, gerechnet ab Gefahrübergang. In der Bearbeitung einer Mangelanzeige des Kunden durch uns ist kein Anerkenntnis des Mangels zu sehen sondern dies führt nur zur Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Neubeginn der Verjährung tritt dadurch nicht ein. Dies gilt auch wenn wir eine Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vornehmen. Eine Nachbesserung kann ausschließlich auf die Verjährung des die Nachbesserung auslösenden Mangels und evtl. im Wege der Nachbesserung neu entstandene Mängel Einfluss haben.
1.7 Die Rechte des Kunden gem. §§ 478, 479 BGB bleiben durch vorgenannten Regelungen unberührt.
2. Gesamthaftung
2.1 Soweit nachfolgend nichts anderes genannt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
2.2 Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruht oder wir eine vertragswesentliche Pflicht (sog. Kardinalspflicht) verletzt haben. Die Haftungsbeschränkung gilt auch nicht, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben oder eine Garantie hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware übernommen haben.
2.3 Unsere Ersatzpflicht ist im Falle der einfachen Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden, jedenfalls auf die Deckungssumme unserer Produkthaftpflicht-Versicherung beschränkt; wir sind bereit, dem Kunden auf Verlangen Einsicht in unsere Police zu gewähren.
2.4 Die Ansprüche verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Dies gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche wegen arglistigem Verschweigen eines Mangels aus unerlaubter Handlung oder Haftungsansprüche wegen Vorsatzes geltend gemacht werden.
2.5 Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als vorstehend vorgesehen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Ansprüche gem. §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz oder für Ansprüche aus Delikt oder bei von uns zu vertretender Unmöglichkeit. IX. Prüfung der Ware
Der Kunde hat die Ware unverzüglich auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und der Bestellung und auf Mängel zu untersuchen und erkennbare Abweichungen und Mängel unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Soweit eine Beanstandung nicht innerhalb von 7 Werktagen ab Eingang beim Kunden erfolgt, gilt die Lieferung als vertragsgemäß, es sei denn, die Abweichung war trotz sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar.
X. Verpackung
Die Ware wird in handelsüblicher Weise verpackt. Bei Verwendung von Leihverpackung erfolgt eine gesonderte Kennzeichnung unter Angabe eine Rückgabefrist und –art. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet die Leihverpackung wie mitgeteilt zurück zu geben.
XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist D-85461 Grünbach, Gerichtsstand ist das Amtsgericht Erding bei sachlicher Zuständigkeit, bei sachlicher Unständigkeit ist der Gerichtsstand das LG München I.
2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des IPR und des UN-Kaufrechts (CISG). XII. Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen keinen Einfluss. Die Vertragspartner verpflichten sich eine Regelung herbeizuführen, die der unwirksamen Bestimmung in ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt am nächsten kommt.
Februar 2018 Most GmbH & Co. KG