Baudicht 320

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Zum Verschließen von Fugen bei allen Arten von Holzfußböden wie: Parkett, Dielen oder Holzpflaster vor oder nach der Holzversiegelung. Ebenfalls geeignet zum Verfugen von Abschlussleisten oder Sockelleisten und anderen Anschlüssen. Ist überstreichbar und schrumpft nicht

Geeignet für die Abdichtung von:

  • Fugen an Fassaden, Paneelen, Parkett- Abdichtung von Fugen an Fassaden, Paneelen, Parkett- und Laminatfugen und Brüstungstafeln
  • Dehnungs- und Stoßfugen im Fertigbetonbau
  • Anschlussfugen bei Fenster- und Türrahmen

 

HI-TECH Fugendichtungsmittel ohne Lösungsmittel und Silikon

Entspricht DIN 18540 F, DIN 18545 Teil 2 Gruppe D.

Erfüllt die Normen SIA V 274 A3 – R3 – W2 – M4 – S3 – V3.

Hersteller: Ramsauer GmbH & Co KG
Sarstein 17
4822 Bad Goisern / H.
Österreich
Telefon: +43 (0) 6135 8205-0
Fax: +43 (0) 6135 8205-250
E-Mail: office@ramsauer.at
Website: www.ramsauer.at
Die Ramsauer GmbH & Co KG ist der Hersteller und die gemäß GPSR verantwortliche Person für dieses
Produkt in der Europäischen Union.
Verantwortliche Person: Stephan Most

Zusätzliche Information

Gewicht n. a.
Inhalt

10ml, 2x500ml, 50 Stück, 72 Stück, 100 Stück, 200 Stück, 500 Stück, 1000 Stück, 4g, 10g, 15g, 15ml, 20g, 20ml, 23g, 25g, 25ml, 28g, 28ml, 30g, 30ml, 30ml/15g, 50g, 50ml, 50ml / 54g, 56ml, 65g, 75ml, 80ml, 100g, 100ml, 2x100ml, 125ml, 150ml / 161g, 150ml, 175ml, 200ml, 210g, 250g, 250ml, 290ml, 300g, 300ml, 310ml, 400ml, 458ml / 490g, 458ml, 490g, 500g, 500ml, je 500ml, 600ml, 600ml / 330g, 750ml, 750ml / 365g, 1kg, 1000ml, 1l, 1.2l, 2kg, 2500ml, 3,5kg, 4,6kg, 5kg, je 5kg, 5l, 5kg + 25ml, 5l / 1950g, 6kg, 10kg, 10l, 12kg, 14kg, 20kg, 20l, 20l / 8kg, 22kg, 200kg, 200l, 220kg, 1000kg, 1000l, 1 Paar, 5-teilig, 6 Stück, 6 Rollen, 7 Wendeln, 1000 Blatt

Farbe

Betongrau, Bronze, Kieselgrau, Mörtelgrau, Schwarz, Weiß

Gebinde

Alubeutel, Kartusche

Warnhinweise und Sicherheitsinformationen:

Baudicht 320 ist ein professioneller Bau-Dichtstoff zum Füllen, Dämmen und Isolieren von Fugen und
Hohlräumen im Baubereich.
Haupteigenschaften:
• Pastöse Konsistenz für optimale Verarbeitbarkeit
• Geruchlos
• Verschiedene Farben verfügbar
• Nicht entflammbar
• Praktisch unlöslich in Wasser
• Keine gefährlichen Bestandteile gemäß CLP-Verordnung
Bestimmungsgemäße Verwendung:
• Füllen von Fugen und Hohlräumen im Bau
• Dämmen von Anschlussfugen
• Isolieren im Baubereich
• Professionelle Bauanwendungen
Wichtiger Hinweis:
Bei Kontakt mit Feuchtigkeit setzt das Produkt Methanol frei. Daher sind die entsprechenden
Sicherheitshinweise zu beachten.
1. TECHNISCHE DATEN
Eigenschaft Wert
Aggregatzustand Pastös
Farbe Verschieden (je nach Variante)
Geruch Geruchlos
pH-Wert Nicht anwendbar
Flammpunkt Nicht entflammbar
Dichte Nicht bestimmt
Löslichkeit in Wasser Praktisch unlöslich
Selbstentzündung Nicht selbstentzündlich
Lagerklasse (TRGS 510) LGK 10: Brennbare Flüssigkeiten
Wassergefährdungsklasse WGK 1 (gem. AwSV)
2. SICHERHEITSINFORMATIONEN
Einstufung gemäß CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008:
Das Produkt ist gemäß Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) nicht kennzeichnungspflichtig.
Keine Einstufung erforderlich.
Gefahrenpiktogramme: Keine
Signalwort: Keine
Gefahrenhinweise: Keine
Besondere Gesundheitsgefahren:
• Kontakt mit Feuchtigkeit setzt Methanol frei
• Bei unsachgemäßer Verwendung können Gesundheitsgefahren nicht ausgeschlossen werden
Umweltgefahren:
• Enthält keine PBT bzw. vPvB Stoffe
• Enthält keine Inhaltsstoffe mit endokrinschädlichen Eigenschaften
• Wassergefährdungsklasse 1 (schwach wassergefährdend)
Persönliche Schutzausrüstung:
• Augenschutz: Schutzbrille (EN 166:2001)
• Handschutz: 0,7 mm Butylkautschuk, >480 min (EN 374-1/-2/-3)
• Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung (EN 340)
• Atemschutz: Bei Überschreitung von Grenzwerten: Kombinationsfilter A-P2 (DIN EN 14387)
Arbeitsplatzgrenzwerte für Methanol:
• Deutschland: 100 ppm (130 mg/m³)
• Österreich: 200 ppm (260 mg/m³) als Tagesmittelwert
• EU: 200 ppm (260 mg/m³) für 8 Stunden
3. HANDHABUNG UND LAGERUNG
Handhabungshinweise:
• Nur in gut belüfteten Bereichen verwenden
• Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen
• Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalbe empfohlen
• Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen
• Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden
• Dämpfe nicht einatmen
Lagerbedingungen:
• Nur im Originalbehälter aufbewahren
• Behälter dicht geschlossen halten
• Kühl und trocken lagern
• Vor Erwärmung/Überhitzung schützen
• Eindringen in den Boden sicher verhindern
• Nicht zusammen mit Lebens- und Futtermitteln lagern
• Lagerklasse: LGK 10 - Brennbare Flüssigkeiten
4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
Allgemeine Hinweise:
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Nach Einatmen:
• Für Frischluft sorgen
• Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen
Nach Hautkontakt:
• Bei Berührung mit der Haut mit Wasser und Seife abwaschen
• Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen
Nach Augenkontakt:
• Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen
• Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen
• Weiter ausspülen
• Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen
Nach Verschlucken:
• Sofort ärztlichen Rat einholen
5. BRANDSCHUTZMASSNAHMEN
Geeignete Löschmittel:
• Schaum
• Kohlendioxid (CO2)
• Löschpulver
• Wassersprühstrahl
Ungeeignete Löschmittel:
• Wasservollstrahl
Besondere Gefahren:
• Gefahr der Bildung toxischer Pyrolyseprodukte
• Kohlenmonoxid (CO)
• Stickoxide (NOx)
Schutzausrüstung für Feuerwehr:
• Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden
• Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen
Vorschriften entsorgt werden
6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen:
• Für ausreichende Lüftung sorgen
• Besondere Rutschgefahr durch ausgelaufenes/verschüttetes Produkt
• Persönliche Schutzausrüstung verwenden (Schutzhandschuhe, Schutzbrille, Schutzkleidung)
Umweltschutzmaßnahmen:
• Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen
Reinigungsverfahren:
• Mechanisch aufnehmen
• Reste mit flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen (z.B. Sand, Sägemehl, Universalbindemittel,
Kieselgur)
• Das aufgenommene Material vorschriftsmäßig entsorgen
7. NORMEN UND VORSCHRIFTEN
Das Produkt entspricht folgenden Normen und Vorschriften:
EU-Vorschriften:
• Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
• Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
• Richtlinie 2008/98/EG (Abfallrahmenrichtlinie)
• Verordnung (EU) 2023/988 (GPSR - Allgemeine Produktsicherheit)
Nationale Vorschriften (Deutschland):
• Gefahrstoffverordnung (GefStoffV 2016)
• Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
• Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
• Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Nationale Vorschriften (Österreich):
• Abfallwirtschaftsgesetz (BGBL 43/2004)
• ÖNORM S2100
• Lagerverordnung
Transportvorschriften:
• Das Produkt ist kein Gefahrgut im Sinne von ADR/RID, ADN, IMDG oder IATA
8. ENTSORGUNGSHINWEISE
Produktentsorgung:
Produktreste sind unter Beachtung der Abfallrichtlinie 2008/98/EG sowie nationaler und regionaler
Vorschriften zu entsorgen.
• Wegen Recycling Hersteller ansprechen
• Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften einer Verbrennungsanlage zuführen
• AVV-Nr. (empfohlen): 070217 - Silikonhaltige Abfälle, andere als die in 070216* genannten
Verpackungsentsorgung:
• Nicht kontaminierte Verpackungen können einem Recycling zugeführt werden
• Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen
• AVV-Nr. (empfohlen): 150102 - Verpackungen aus Kunststoff
• ÖNORM S2100: 55905
Wichtig:
Produkt nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen lassen. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer
gelangen lassen.

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