Baudicht Struktur weiß

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323 STRUKTUR HYBRID ist geeignet für Anschlussfugen gemäß EN 15651-1:2012-12 F25LM Ext.-Int. sowie zum Füllen von Rissen und Ausbessern von Beschädigungen in Struktur- und Reibeputzen. Die überstreichbare, sofort wasserfeste Masse zeichnet sich durch gute Haft- und Alterungsbeständigkeit aus. Nach Aushärtung bildet der Dichtstoff eine wartungsfreie Oberfläche. Die Masse haftet auf Untergründen wie Mauerwerk, Putz, Holz als auch auf div. Kunststoffen (PVC) und metallischen Untergründen.

Hersteller: Ramsauer GmbH & Co KG
Sarstein 17
4822 Bad Goisern / H.
Österreich
Telefon: +43 (0) 6135 8205-0
Fax: +43 (0) 6135 8208-250
E-Mail: office@ramsauer.at
Website: www.ramsauer.at
Die Ramsauer GmbH & Co KG ist der Hersteller und die gemäß GPSR verantwortliche Person für dieses
Produkt in der Europäischen Union.
Verantwortliche Person: Stephan Most

Zusätzliche Information

Gewicht n. a.
Inhalt

310ml

Farbe

Weiß

Struktur

Fein, Grob

Gebinde

Kartusche

Warnhinweise und Sicherheitsinformationen:

Struktur Hybrid 323 ist ein professioneller Hybrid-Dichtstoff für anspruchsvolle Abdichtungsarbeiten im
Bau- und Industriebereich.
Haupteigenschaften:
• Pastöse Konsistenz für optimale Verarbeitbarkeit
• Charakteristischer Geruch
• Weiße Farbe
• Nicht entflammbar
• Praktisch unlöslich in Wasser
• Hybrid-Technologie für vielseitige Anwendungen
Bestimmungsgemäße Verwendung:
• Professioneller Dichtstoff für Bau- und Industrieanwendungen
• Struktur-Abdichtungen
• Fugenabdichtungen mit hohen Anforderungen
• Anschlussfugen im Baubereich
Wichtige Sicherheitshinweise:
• EUH211: Achtung! Beim Sprühen können gefährliche lungengängige Tröpfchen entstehen. Aerosol oder
Nebel nicht einatmen.
• Bei Kontakt mit Feuchtigkeit setzt das Produkt Methanol frei
• Enthält Titandioxid (1-5%) - eingestuft als Carc. 2 (kann vermutlich Krebs erzeugen)
• Die gefährlichen Inhaltsstoffe sind bei vorhersehbarer Verwendung nicht frei verfügbar
1. TECHNISCHE DATEN
Eigenschaft Wert
Aggregatzustand Pastös
Farbe Weiß
Geruch Charakteristisch
pH-Wert Nicht anwendbar
Flammpunkt Nicht entflammbar
Dichte Nicht bestimmt
Löslichkeit in Wasser Praktisch unlöslich
Selbstentzündung Nicht selbstentzündlich
Lagerklasse (TRGS 510) LGK 10: Brennbare Flüssigkeiten
Wassergefährdungsklasse WGK 1 (gem. AwSV)
2. ZUSAMMENSETZUNG
Bestandteile mit besonderer Kennzeichnungspflicht:
Titandioxid (1-5%)
CAS: 13463-67-7
Einstufung: Carc. 2: H351 (Kann vermutlich Krebs erzeugen)
Bis-(2,2,6,6,-tetramethyl-4-piperidyl) sebacat (480 min (EN 374-1/-2/-3)
• Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung (EN 340)
• Atemschutz: Bei Überschreitung von Grenzwerten: Kombinationsfilter A-P2 (DIN EN 14387)
Arbeitsplatzgrenzwerte:
Für Methanol:
• Deutschland: 100 ppm (130 mg/m³)
• Österreich: 200 ppm (260 mg/m³) als Tagesmittelwert; 800 ppm (1040 mg/m³) als Kurzzeitwert
• EU: 200 ppm (260 mg/m³) für 8 Stunden
Für Titandioxid (Österreich):
• Tagesmittelwert: 5 mg/m³ (Alveolarstaub)
• Kurzzeitwert: 10 mg/m³ (60 min)
4. HANDHABUNG UND LAGERUNG
Handhabungshinweise:
• Nur in gut belüfteten Bereichen verwenden
• Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen
• Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalbe empfohlen
• Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen
• Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden
• Dämpfe nicht einatmen
• Bei Sprühanwendung: Aerosol oder Nebel nicht einatmen (EUH211)
Lagerbedingungen:
• Nur im Originalbehälter aufbewahren
• Behälter dicht geschlossen halten
• Kühl und trocken lagern
• Vor Erwärmung/Überhitzung schützen
• Eindringen in den Boden sicher verhindern
• Nicht zusammen mit Lebens- und Futtermitteln lagern
• Lagerklasse: LGK 10 - Brennbare Flüssigkeiten
5. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
Allgemeine Hinweise:
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Nach Einatmen:
• Für Frischluft sorgen
• Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen
Nach Hautkontakt:
• Bei Berührung mit der Haut mit Wasser und Seife abwaschen
• Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen
Nach Augenkontakt:
• Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen
• Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen
• Weiter ausspülen
• Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen
Nach Verschlucken:
• Sofort ärztlichen Rat einholen
6. BRANDSCHUTZMASSNAHMEN
Geeignete Löschmittel:
• Löschpulver
• Schaum
• Wassersprühstrahl
• Kohlendioxid (CO2)
Ungeeignete Löschmittel:
• Wasservollstrahl
Besondere Gefahren:
• Bei Brand kann freigesetzt werden:
• Kohlenmonoxid (CO)
• Stickoxide (NOx)
Schutzausrüstung für Feuerwehr:
• Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden
• Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen
Vorschriften entsorgt werden
7. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen:
• Für ausreichende Lüftung sorgen
• Besondere Rutschgefahr durch ausgelaufenes/verschüttetes Produkt
• Persönliche Schutzausrüstung verwenden (Schutzhandschuhe, Schutzbrille, Schutzkleidung)
Umweltschutzmaßnahmen:
• Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen
Reinigungsverfahren:
• Mechanisch aufnehmen
• Reste mit flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen (z.B. Sand, Sägemehl, Universalbindemittel,Kieselgur)
• Das aufgenommene Material vorschriftsmäßig entsorgen
8. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
Reaktivität:
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung keine bekannt.
Chemische Stabilität:
Unter normalen Umgebungsbedingungen (Raumtemperatur) stabil.
Mögliche gefährliche Reaktionen:
• Reaktionen mit starken Oxidationsmitteln
Zu vermeidende Bedingungen:
• Erwärmung/Überhitzung
• Siehe Lagerungshinweise in Abschnitt 8
Unverträgliche Materialien:
• Wasser (setzt Methanol frei)
Gefährliche Zersetzungsprodukte:
• Kontakt mit Feuchtigkeit setzt Methanol frei
9. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008:
Für alle folgenden Gefahrenklassen sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt:
• Akute orale, dermale und inhalative Toxizität
• Schwere Augenschädigung/-reizung
• Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
• Sensibilisierung der Atemwege/Haut
• Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalig und wiederholt)
• Aspirationsgefahr
Karzinogenität:
Das Produkt enthält Titandioxid der Kategorie Carc. 2 (CLP): CAS 13463-67-7
Die enthaltenen gefährlichen Inhaltsstoffe sind bei vorhersehbarer Verwendung nicht frei verfügbar.
Das Produkt enthält:
• Keinen relevanten Stoff mit mutagenen Eigenschaften
• Keinen relevanten Stoff mit reproduktionstoxischen Eigenschaften
• Keine Inhaltsstoffe mit endokrinschädlichen Eigenschaften
Hinweis: Toxikologische Daten des Gesamtproduktes liegen nicht vor.
10. UMWELTBEZOGENE ANGABEN
Umwelteigenschaften:
• Enthält keine PBT bzw. vPvB Stoffe (persistent, bioakkumulierend, toxisch)
• Enthält keine Inhaltsstoffe mit endokrinschädlichen Eigenschaften
• Wassergefährdungsklasse 1 (schwach wassergefährdend) gem. AwSV
Toxizität für Wasserorganismen (Bestandteile):
Bis-(2,2,6,6,-tetramethyl-4-piperidyl) sebacat:
• LC50 (48h, Invertebraten): 8,58 mg/L
• LC50 (96h, Fisch): 4,4 mg/L
• EC50 (72h, Algen): 705-1900 µg/L
Titandioxid:
• LC50 (48h, Daphnia magna): >100 mg/l
• LC50 (96h, Fisch): >1000 mg/l
• EC50 (72h, Algen): 16 mg/l
Weitere ökologische Informationen:
• Verhalten in Umweltkompartimenten: nicht bestimmt
• Biologische Abbaubarkeit: nicht bestimmt
• Bioakkumulationspotenzial: nicht bestimmt
Wichtig:
Ökologische Daten des Gesamtproduktes liegen nicht vor. Produkt nicht unkontrolliert in die Umwelt
gelangen lassen.
11. NORMEN UND VORSCHRIFTEN
Das Produkt entspricht folgenden Normen und Vorschriften:
EU-Vorschriften:
• Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
• Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
• Richtlinie 2008/98/EG (Abfallrahmenrichtlinie)
• Verordnung (EU) 2023/988 (GPSR - Allgemeine Produktsicherheit)
Nationale Vorschriften (Deutschland):
• Gefahrstoffverordnung (GefStoffV 2016)
• Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG)
• Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
• Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
• Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Nationale Vorschriften (Österreich):
• Abfallwirtschaftsgesetz (BGBL 43/2004)
• ÖNORM S2100
• Lagerverordnung
• Druckgaspackungen- und Aerosolpackungsverordnung
Transportvorschriften:
• Das Produkt ist kein Gefahrgut im Sinne von ADR/RID, ADN, IMDG oder IATA

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