Zusätzliche Information
| Gewicht | 0,53 kg |
|---|---|
| Inhalt | 310ml |
| Farbe | anthrazit |
Superfix Dosierspitze
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Polybond Pool
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Dach Dicht 395 ist speziell geeignet für die Abdichtung von Fugen und Anschlüssen im Dach- und Fassadenbereich, zur Abdichtung von Dachdurchbrüchen, Blechanschlüssen und Kaminkehlen. Dach Dicht 395 zeigt sehr gute Haftung, auch ohne Primer auf vielen Blechen (Aluminium blank, Aluminium eloxiert, Kupfer, Messing, etc.) Beton, Mauerwerk, Putz, Dachziegel und vielen EPDM-Folien bzw. Bändern. Dach Dicht 395 ist sofort regenfest und haftet auch auf feuchten Untergründen. Elastischer, silikonfreier, UV- und witterungsbeständiger Hybrid-Dichtstoff. EIGENSCHAFTEN BRANCHEN ANWENDUNGEN ERHÄLTLICHE FARBEN
bis 100°C 310ml. Farbe: anthrazit
| Gewicht | 0,53 kg |
|---|---|
| Inhalt | 310ml |
| Farbe | anthrazit |
Dach Dicht 395 ist ein professioneller Dachdichtstoff für Abdichtungsarbeiten im Dachbereich und andere
Bauanwendungen.
Haupteigenschaften:
• Flüssig-pastöse Konsistenz für optimale Verarbeitbarkeit
• Charakteristischer Geruch
• Verschiedene Farben verfügbar
• Praktisch unlöslich in Wasser
• Keine gefährlichen Bestandteile gemäß CLP-Verordnung
Bestimmungsgemäße Verwendung:
• Dachabdichtungen
• Fugenabdichtungen im Dachbereich
• Anschlussfugen und Durchdringungen
• Professionelle Bauanwendungen
Wichtiger Hinweis:
Bei Kontakt mit Feuchtigkeit setzt das Produkt Methanol frei. Daher sind die entsprechenden
Sicherheitshinweise zu beachten.
1. TECHNISCHE DATEN
Eigenschaft Wert
Aggregatzustand Flüssig / Pastös
Form Pastös
Farbe Verschieden (je nach Variante)
Geruch Charakteristisch
pH-Wert Nicht anwendbar
Flammpunkt Nicht bestimmt
Dichte Nicht bestimmt
Löslichkeit in Wasser Praktisch unlöslich
Oxidierende Eigenschaften Nein
Lagerklasse (TRGS 510) LGK 10: Brennbare Flüssigkeiten
Wassergefährdungsklasse WGK 1 (gem. AwSV)
2. SICHERHEITSINFORMATIONEN
Einstufung gemäß CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008:
Das Produkt ist gemäß Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) nicht kennzeichnungspflichtig.
Keine Einstufung erforderlich.
Gefahrenpiktogramme: Keine
Signalwort: Keine
Gefahrenhinweise: Keine
Sicherheitshinweise: Keine
Besondere Gesundheitsgefahren:
• Kontakt mit Feuchtigkeit setzt Methanol frei
• Bei unsachgemäßer Verwendung können Gesundheitsgefahren nicht ausgeschlossen werden
Umweltgefahren:
• Enthält keine PBT bzw. vPvB Stoffe
• Enthält keine Inhaltsstoffe mit endokrinschädlichen Eigenschaften
• Wassergefährdungsklasse 1 (schwach wassergefährdend)
• Keine besonderen Gefahren bekannt
Persönliche Schutzausrüstung:
• Augenschutz: Schutzbrille (EN 166:2001)
• Handschutz: 0,4 mm Nitrilkautschuk, >120 min (EN 374-1/-2/-3)
• Körperschutz: Leichte Schutzkleidung
• Atemschutz: Bei Überschreitung von Grenzwerten: Kombinationsfilter A-P2 (DIN EN 14387)
Arbeitsplatzgrenzwerte für Methanol:
• Deutschland (TRGS 900): 100 ppm (130 mg/m³)
• Österreich: 200 ppm (260 mg/m³) als Tagesmittelwert; 800 ppm (1040 mg/m³) als Kurzzeitwert
• EU (2004/37/EG): 200 ppm (260 mg/m³) für 8 Stunden
3. HANDHABUNG UND LAGERUNG
Handhabungshinweise:
• Nur in gut belüfteten Bereichen verwenden
• Bei der Arbeit nicht essen und trinken
• Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen
• Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalbe empfohlen
• Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen
• Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden
• Dämpfe nicht einatmen
Lagerbedingungen:
• Nur im Originalbehälter aufbewahren
• Behälter dicht geschlossen halten
• Kühl und trocken lagern
• Vor Erwärmung/Überhitzung schützen
• Eindringen in den Boden sicher verhindern
• Nicht zusammen mit Lebens- und Futtermitteln lagern
• Lagerklasse: LGK 10 - Brennbare Flüssigkeiten
4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
Allgemeine Hinweise:
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Nach Einatmen:
• Für Frischluft sorgen
• Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen
Nach Hautkontakt:
• Bei Berührung mit der Haut mit Wasser und Seife abwaschen
• Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen
Nach Augenkontakt:
• Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen
• Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen
• Weiter ausspülen
• Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen
Nach Verschlucken:
• Sofort ärztlichen Rat einholen
• Kein Erbrechen einleiten
5. BRANDSCHUTZMASSNAHMEN
Geeignete Löschmittel:
• Kohlendioxid (CO2)
• Wassersprühstrahl
• Löschpulver
• Schaum
Ungeeignete Löschmittel:
• Wasservollstrahl
Besondere Gefahren:
• Bei Brand kann freigesetzt werden:
• Kohlenmonoxid (CO)
• Stickoxide (NOx)
Schutzausrüstung für Feuerwehr:
• Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden
• Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen
Vorschriften entsorgt werden
6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen:
• Für ausreichende Lüftung sorgen
• Besondere Rutschgefahr durch ausgelaufenes/verschüttetes Produkt
• Geeignete persönliche Schutzausrüstung verwenden (siehe Abschnitt 8)
Umweltschutzmaßnahmen:
• Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen
Reinigungsverfahren:
• Mechanisch aufnehmen
• Reste mit flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen (z.B. Sand, Sägemehl, Universalbindemittel,
Kieselgur)
• Das aufgenommene Material vorschriftsmäßig entsorgen
7. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
Reaktivität:
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung keine bekannt.
Chemische Stabilität:
Unter normalen Umgebungsbedingungen (Raumtemperatur) stabil.
Mögliche gefährliche Reaktionen:
• Reaktionen mit starken Oxidationsmitteln
Zu vermeidende Bedingungen:
• Erwärmung/Überhitzung
• Siehe Lagerungshinweise in Abschnitt 7
Unverträgliche Materialien:
• Oxidationsmittel
Gefährliche Zersetzungsprodukte:
• Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt
8. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008:
Für alle folgenden Gefahrenklassen sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt:
• Akute orale Toxizität
• Akute dermale Toxizität
• Akute inhalative Toxizität
• Schwere Augenschädigung/-reizung
• Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
• Sensibilisierung der Atemwege/Haut
• Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
• Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
• Aspirationsgefahr
Das Produkt enthält:
• Keinen relevanten Stoff mit mutagenen Eigenschaften
• Keinen relevanten Stoff mit reproduktionstoxischen Eigenschaften
• Keinen relevanten Stoff mit karzinogenen Eigenschaften
• Keine Inhaltsstoffe mit endokrinschädlichen Eigenschaften
Hinweis: Toxikologische Daten des Gesamtproduktes liegen nicht vor.
9. UMWELTBEZOGENE ANGABEN
Umwelteigenschaften:
• Enthält keinen relevanten Stoff, der die Einstufungskriterien als PBT bzw. vPvB erfüllt
• Enthält keine Inhaltsstoffe mit endokrinschädlichen Eigenschaften
• Wassergefährdungsklasse 1 (schwach wassergefährdend) gem. AwSV
Weitere ökologische Informationen:
• Verhalten in Umweltkompartimenten: nicht bestimmt
• Verhalten in Kläranlagen: nicht bestimmt
• Biologische Abbaubarkeit: nicht bestimmt
• Bioakkumulationspotenzial: nicht bestimmt
• Mobilität im Boden: nicht anwendbar
Wichtig:
Ökologische Daten des Gesamtproduktes liegen nicht vor.
10. NORMEN UND VORSCHRIFTEN
Das Produkt entspricht folgenden Normen und Vorschriften:
EU-Vorschriften:
• Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
• Verordnung (EU) Nr. 1272/2008 (CLP)
• Richtlinie 2008/98/EG (Abfallrahmenrichtlinie)
• Verordnung (EU) 2023/988 (GPSR - Allgemeine Produktsicherheit)
• Verordnung (EU) 2020/878
• Verordnung (EU) 2019/1148
REACH-Anhänge:
• Das Produkt unterliegt keinen Beschränkungen gemäß Anhang I
• Das Produkt enthält keine zulassungspflichtigen Stoffe ≥ 0,1% gemäß Anhang XIV
• Das Produkt unterliegt gemäß Anhang XVII keinen Beschränkungen
• SVHC-Liste: Enthält keine oder unter 0,1% der gelisteten Stoffe
Nationale Vorschriften (Deutschland):
• Gefahrstoffverordnung (GefStoffV 2016)
• Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG)
• Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
• Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
• Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
• Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft): 5.2.5 Organische Stoffe
Nationale Vorschriften (Österreich):
• Abfallwirtschaftsgesetz (BGBL 43/2004)
• Festsetzungsverordnung (BGBL 178/2000)
• ÖNORM S2100
• Lagerverordnung
• Druckgaspackungen- und Aerosolpackungsverordnung
Transportvorschriften:
• Das Produkt ist kein Gefahrgut im Sinne von ADR/RID (2023), ADN, IMDG (2023, 41. Amdt.) oder
IATA-DGR (2023)
11. ENTSORGUNGSHINWEISE
Produktentsorgung:
Produktreste sind unter Beachtung der Abfallrichtlinie 2008/98/EG sowie nationaler und regionaler
Vorschriften zu entsorgen.
• Entsorgung mit den Behörden gegebenenfalls abstimmen
• Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften einer Verbrennungsanlage zuführen
• AVV-Nr. (empfohlen): 070217 - Silikonhaltige Abfälle, andere als die in 070216* genannten
Hinweis: Für dieses Produkt kann keine Abfallschlüssel-Nummer gemäß europäischem Abfallkatalog
(AVV) festgelegt werden, da erst der Verwendungszweck durch den Verbraucher eine Zuordnung erlaubt.
Die Abfallschlüssel-Nummer ist innerhalb der EU in Absprache mit dem Entsorger festzulegen.
Verpackungsentsorgung:
• Nicht kontaminierte Verpackungen können einem Recycling zugeführt werden
• Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen
• AVV-Nr. (empfohlen): 150102 - Verpackungen aus Kunststoff
• ÖNORM S2100: 55905
Wichtig:
Produkt nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen lassen. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer
gelangen lassen.
12. RECHTLICHE HINWEISE
Die Angaben in diesem Dokument basieren auf dem aktuellen Stand unserer Kenntnisse und Erfahrungen
sowie auf dem bereitgestellten Sicherheitsdatenblatt des Herstellers. Sie befreien den Anwender jedoch
nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Eine rechtlich verbindliche Zusicherung bestimmter
Eigenschaften kann daraus nicht abgeleitet werden.
Dieses Dokument wurde erstellt zur Erfüllung der Anforderungen der Verordnung (EU) 2023/988 des
Europäischen Parlaments und des Rates über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR).
Die Informationen beziehen sich auf das Sicherheitsdatenblatt Version 2.0 vom 26.10.2023 (überarbeitetam 26.10.2023).
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